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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Bewerbung und Kaufabschluss von Fahrzeugen im Internet zum Verkauf von Autohandel Walter Brunner,

Gewerbering 20, 3484 Grafenwörth

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Information:

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Walter Brunner betreibt ein Gewerbe für den Handel mit Kraftfahrzeugen und Versicherungstippgeber. Er bewirbt die zu verkaufenden Kraftfahrzeuge im Internet.   Für den Geschäftsverkehr von  Walter Brunner  gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“ genannt“. Der Vertragspartner wird nachfolgend „Käufer“ genannt). Diese AGB sind verbindlich für alle jetzigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen Autohandel Walter Brunner und dem Käufer, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Geschäftsbedinungen abweichende oder ergänzende Regelungen - insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies seitens von Walter Brunner ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine möglichst gleiche Regelung, die dem Zwecke der gewollten Regelung am nächsten kommt.

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Angebote für den Kauf eines Kraftfahrzeugs:

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Sämtliche im Internet angeführte Angebote von Autohandel Walter Brunner sind unverbindlich.

Auf Fahrzeuge, die auf der Internet-Plattform von

Wachau-Automobile.at - Autohandel Walter Brunner angeboten werden, jedoch zum Anfragezeitpunkt des Käufers - aus welchem Grund auch immer - tatsächlich nicht mehr erworben werden können, hat der Käufer keinen Rechtsanspruch. Weiters können daraus auch keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.

Soweit es sich bei den im Internet abgebildeten Fotos um Musterabbildungen handelt, wird dies unmittelbar im Bereich des Fotos angemerkt. Die darauf dargestellten Fahrzeuge sowie Ausstattung stellen keinen unmittelbaren Vertragsgegenstand dar.

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Verkauf an Privatpersonen (Konsumenten laut Konsumentenschutzgesetz – KSchG), die im Inland oder im EU-Ausland ihren Wohnsitz haben:

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Der Kaufvertrag kann nur unter der Bedingung zustande kommen, indem der Käufer seine Identität durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachweist. Der Käufer berechtigt Autohandel Walter Brunner, eine Kopie des jeweiligen Dokuments herzustellen bzw. die darin beinhalteten Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.

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Verkauf an Unternehmen, die im Inland ihren Geschäftssitz haben:

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1. Der Kaufvertrag kann nur unter der Bedingung zustande kommen, indem der Käufer (der Geschäftsführer oder eine ansonsten bevollmächtigte Person) seine Identität durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachweist. Weiters sind amtliche Dokumente vorzuweisen, aus denen die Firmenbuchnummer, die Gewerbeberechtigung und die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) hervorgehen. Autohandel Walter Brunner ist berechtigt, bei Verlangen nur Originaldokumente anzuerkennen. Der Käufer berechtigt die Autohandel Walter Brunner, eine Kopie des jeweiligen Dokuments herzustellen bzw. die darin beinhalteten Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. 2. Der Kaufvertrag muss zu dessen Gültigkeit seitens des Käufers stets firmenmäßig (Unterschrift und Firmenstempel) unterfertigt werden.

 

Verkauf an Unternehmen, die im EU-Ausland ihren Geschäftssitz haben:

 

1. Der Kaufvertrag kann nur unter der Bedingung zustande kommen, indem der Käufer (der Geschäftsführer oder eine ansonsten bevollmächtigte Person) seine Identität durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachweist. Weiters sind amtliche Dokumente vorzuweisen, aus denen die Firmenbuchnummer, die Gewerbeberechtigung und die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) hervorgehen. Autohandel Walter Brunner ist berechtigt, bei Verlangen nur Originaldokumente anzuerkennen. Der Käufer berechtigt die Autohandel Walter Brunner, eine Kopie des jeweiligen Dokuments herzustellen bzw. die darin beinhalteten Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. 2. Autohandel Walter Brunner ist berechtigt, eine notariell beglaubigte Vollmacht des Vertreters des Käufers für den Kaufvertragsabschluss in deutscher Übersetzung im Original zu verlangen. 3. Der Kaufvertragsabschluss kommt darüber hinaus in jedem Fall nur dann zustande, wenn der Käufer bei Autohandel Walter Brunner

a) bis zu einem Kaufpreis von € 10.000,00 netto eine Anzahlung von mindestens € 500,00 bzw. b) ab einen Kaufpreis von € 10.000,00 netto eine Anzahlung von  mindestens € 1.000,00 leistet.

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Verkauf an Privatpersonen (Konsumenten laut Konsumentenschutzgesetz – KSchG) oder Unternehmen, die in einem Staat außerhalb des EU-Bereiches ihren Wohnsitz bzw. Geschäftssitz haben:

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1. Es gelten prinzipiell die Bestimmungen - jeweils für den Käufer zutreffend - gemäß III., IV. und V. 2. Zusätzlich ist der Käufer verpflichtet, das erworbene Kraftfahrzeug in Österreich nachweislich zu verzollen. Widrigenfalls ist kein Ersatz der Mehrwertsteuer möglich. 3. Werden seitens des Käufers Dokumente wie z.B. eine Lieferantenerklärung (EU 1) benötigt, werden diese auf Kosten des Käufers seitens Autohandel Walter Brunner beigeschafft.

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Kaufpreis / Anzahlung / Rechnung:

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Der Käufer ist damit einverstanden, dass Rechnungen durch Autohandel Walter Brunner auch elektronisch erstellt und übermittelt werden können.  Der gesamte Kaufpreis bzw. nach erfolgter Anzahlung der Restpreis entsprechend - ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs, ansonsten zuvor 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

Zahlungen des Käufers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto von Autohandel Walter Brunner oder bar als geleistet. Bei einer Drittfinanzierung ist der Zeitpunkt des Einlangens des Kaufpreises bzw. dessen Wertstellung durch den Finanzierer auf dem Geschäftskonto Autohandel Walter Brunner ausschlaggebend.

Anzahlungen bzw. unbare Zahlungen können nur nach entsprechender Vereinbarung mit  Autohandel Walter Brunner vom Käufer geleistet werden. Sollte nach Vertragsabschluss eine gesetzliche Anpassung von vertragsgegenständlichen steuerrechtlichen Abgaben erfolgen und sich dadurch letztendlich der Gesamtkaufpreis verändern, so kann eine diesbezügliche Nachverrechnung bis zur Übergabe des Fahrzeugs beidseitig schriftlich geltend gemacht werden.

Gegen Ansprüche an Autohandel Walter Brunner kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Der Kaufpreis beinhaltet keine Kosten für Transport und Zustellung. Auf

Wunsch des Käufers werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung seitens Autohandel Walter Brunner erbracht bzw. organisiert. Eine Österreichweite Zustellung via Spedition(Fa Hödelmayer oder Fa Lagermax), zu einem Pauschalpreis von EUR 300,-- gelten für PKW bis zu einem Eigengewicht von 2.200kg. Die Dauer der Zustellung wird direkt von der Spedition bekannt gegeben.

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Erfüllung:  

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1. Der Käufer hat den Vertrag erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen in voller Höhe bei Autohandel Walter Brunner eingegangen ist. 2. Autohandel Walter Brunner hat den Vertrag erfüllt, wenn sie das Fahrzeug ordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat. Jedenfalls aber, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Erfüllungsort ist der vereinbarte Übergabeort. Mit der Übergabe gehen alle Gefahren auf den Käufer über. 3. Die Abholfrist für den Käufer beträgt 10 Werktage. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist Autohandel Walter Brunner berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, diese ist unmittelbar bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Autohandel Walter Brunner haftet, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden aus der Verwahrung nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden.

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Eigentumsvorbehalt:

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1. Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum von Autohandel Walter Brunner. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist Autohandel Walter Brunner berechtigt, ihr Vorbehaltseigentum an den Dritten (Finanzierer) abzutreten. 2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über das unter Eigentumsvorbehalt Autohandel Walter Brunner stehende Fahrzeug zu treffen. 3. Soweit von irgendjemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer umgehend zu verständigen.

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Rücktritt:

 

1. Wird ein Fahrzeug auf Wunsche bei einem Lieferanten bestellt und es ist nicht mehr lieferbar - hat Lieferverzug – oder wurde verkauft, ohne Verschulden von Walter Brunner – ist in diesem Falle  der gegenständliche Vertrag ohne beidseitige Rechte und Pflichten unmittelbar gegenstandslos. Bereits geleistete Anzahlungen werden innerhalb von 8 Tagen rückerstattet. 2. Wird seitens Walter Brunner der vertraglich vereinbarte Liefertermin um mehr als 14 Tage überschritten, kann der Käufer in weiterer Folge unter Setzung einer Nachfrist zur Erfüllung von mindestens 14 Tagen nach deren

fruchtlosen Verstreichen (Verzug durch Autohandel Walter Brunner) vom Vertrag zurücktreten. Die Verständigung über die Setzung einer Nachfrist hat seitens des Käufers schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang. 3. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch die Autohandel Walter Brunner und hieraus begründetem Rücktritt des Käufers hat die Autohandel Walter Brunner eine etwaige Anzahlung innerhalb von 8 Tagen an den Käufer rückzuerstatten. Der Käufer kann einen allfälligen Schadenersatz nur verlangen, wenn der Verzug Autohandel Walter Brunner vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. 4. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann die Autohandel Walter Brunner dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung setzen, dass sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehnt, somit vom Kaufvertrag zurücktritt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung (unberechtigter Rücktritt des Käufers) fordert. Die Verständigung über die Setzung einer Nachfrist hat seitens der Autohandel Walter Brunner schriftlich zu erfolgen und gilt ab Zugang. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. 5. Bei rechtlich unbegründeter Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt von Autohandel Walter Brunner ist Autohandel Walter Brunner berechtigt, 10% des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr) zu verlangen oder konkret bezifferten Schadenersatz geltend zu machen.

 

Rücktritt und Entschädigung bei Rücktritt des Käufers nach den Bestimmungen des KSchG und des Verbraucherkreditgesetzes:

 

Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Autohandel Walter Brunner nach § 3 KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser (unbegründete) Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Dieses Rücktrittsrecht steht jedoch nicht zu, wenn die Anbahnung des Geschäfts durch den Konsumenten selbst erfolgte. 2. Fernabsatzgeschäft nach §§ 5a ff. KSchG: Der Verbraucher kann von einem ausschließlich im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der wie folgt genannten Frist zurücktreten. Es genügt, wenn die (unbegründete) Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt mit dem Tag der Übernahme des Fahrzeugs. 3. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Ausfolgung des Fahrzeugs vor Ablauf der Rücktrittsfrist für den Fall der fristgerechten Ausübung des Rücktrittsrechts nach den Bestimmungen des KSchG (Fernabsatzgeschäft, Geschäftsabschluss außerhalb

der Geschäftsräumlichkeiten des Verkäufers) und des Verbraucherkreditgesetzes über verbundene Kreditverträge das kaufgegenständliche Fahrzeug unverzüglich zurückzustellen und für die Zeitdauer von der Übernahme des Fahrzeuges bis zur Rückstellung ein Benützungsentgelt bzw. den durch die Nutzung allenfalls weiteren Wertverlust (Schäden die während der Nutzung am Fahrzeug entstanden) an Autohandel Walter Brunner zu leisten hat. 4. Die Ermittlung des Benützungsentgelts bzw. den durch die Nutzung allenfalls weiteren Wertverlustes erfolgt durch Einholung eines Gutachtens durch einen seitens Autohandel Walter Brunner zu beauftragenden gerichtlich beeideten Sachverständigen. Die Differenz zwischen dem vertragsgegenständlichen Kaufpreis und dem durch den Sachverständigen ermittelten Weiterverkaufswert für das Fahrzeug stellt die Höhe des vom Käufer zu leistenden und der Rückabwicklung zu Grunde zu legenden Entgelts dar. 5. Bei einem berechtigten Rücktritt des Konsumenten als Käufer nach den Bestimmungen des KSchG hat dieser die gesamten Kosten des Transportes des gegenständlichen Fahrzeugs bis zum Firmensitz der Firma Autohandel Walter Brunner und die damit verbundenen Gefahren zu tragen. 6. Bei widerrechtlichen Angaben des Käufers bezüglich einer nicht vorliegenden Fremdfinanzierung im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes ist der Käufer bei einem Rücktritt von der Finanzierung und in weiterer Folge vom gegenständlichen Fahrzeugkauf verpflichtet, Autohandel Walter Brunner – über das ohnehin zustehende Benutzungsentgelt bzw. eines Wertverlustes hinaus - sämtlichen Schaden zu ersetzen, der im Vertrauen der Firma Autohandel Walter Brunner darauf entstanden ist, dass dem Käufer kein Rücktrittsrecht nach dem Verbraucherkreditgesetz zugestanden wäre.

 

Gewährleistung:

 

1. Im Falle der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes ist der Käufer zunächst berechtigt, von Autohandel Walter Brunner Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. Darüber ist Autohandel Walter Brunner unmittelbar zu verständigen. Ist für die Firma Autohandel Walter Brunner die vom Käufer getroffene Wahl unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so ist sie berechtigt, den Mangel durch andere als die vom Käufer gewählte Art im Rahmen des Gewährleistungsrechts zu beheben. 2. Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer hat dieser Autohandel Walter Brunner eine angemessene Abgeltung für die Benützung bzw. den Wertverlust bis zur Wandlung zu leisten. 3. Wenn das Kaufgeschäft für beide Vertragsteile ein Unternehmensgeschäft darstellt, erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass Autohandel Walter Brunner für Gewährleistungsfälle nicht zu haften hat. Die Gewährleistung ist daher in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs des Käufers durch Autohandel Walter Brunner:

 

1. Die folgenden Punkte gelten bei einem gleichzeitigen Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs des Käufers durch Autohandel Walter Brunner. 2. Der Kaufpreis gilt einschließlich Umsatzsteuer und wird auf den Kaufpreis des seitens Autohandel Walter Brunner verkauften Fahrzeugs angerechnet. Der Kaufpreis gilt

für den vereinbarten Übergabetermin des seitens Autohandel Walter Brunner verkauften Fahrzeugs und den Zustand laut Testbericht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für seitens des Käufers seit Vertragsabschluss zu verantwortende Beschädigungen und unüblichen Verschleiß ist Autohandel Walter Brunner berechtigt, einen angemessenen Abzug vom Kaufpreis vorzunehmen. 3. Das gegenständliche Fahrzeug (welches durch die Autohandel Walter Brunner angekauft wurde) ist vom Käufer spätestens bei Übernahme des seitens Autohandel Walter Brunner verkauften Fahrzeugs an diesen zu übergeben. Ist die Übergabe wegen Verlust oder Zerstörung seitens des Käufers faktisch nicht mehr möglich, bleibt der vertragsgegenständliche Kauf des Fahrzeugs an den Käufer unter Abzug des für den Ankauf des Fahrzeugs kalkulierten Preises davon rechtlich unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß Autohandel Walter Brunner übergibt und diese nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Ankauf berechtigt zurücktritt. 4. Für den Ankauf des Fahrzeugs durch Autohandel Walter Brunner gilt die gesetzliche Gewährleistung. 5. Der Vertrag hinsichtlich dieses Ankaufs ist automatisch gegenstandslos, wenn der Vertrag hinsichtlich des Verkaufs des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs an den Käufer – aus welchen Gründen auch immer – nicht rechtsgültig zustande kommt. 6. Muss der Kaufvertrag über das Fahrzeug des Käufers nach Zustandekommen des Kaufgeschäfts hinsichtlich des seitens Autohandel Walter Brunner verkauften Fahrzeugs berechtigter Weise nachträglich aufgelöst werden, ist der Käufer nach Rückstellung des Fahrzeugs an Autohandel Walter Brunner (Zug um Zug) verpflichtet, die sich hinsichtlich des Kaufpreises für das von der Autohandel Walter Brunner verkauften Fahrzeugs bereits berücksichtigte Differenz unverzüglich an Autohandel Walter Brunner zu bezahlen.

 

Adressenänderung:

 

Der Käufer ist verpflichtet, Autohandel Walter Brunner Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

Rechtswahl und Gerichtsstand:

 

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz der Autohandel Walter Brunner sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig

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Datenverarbeitung und Datenschutz:

 

Ihre personenbezogenen Daten/Kontaktdaten werden unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und mit Ihrer Einwilligung aufgrund geschäftlicher Kommunikation, verarbeitet. 

 

Ihre Daten werden:

.) nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder für Geschäftsprozesse und die Abwicklung von Aufträgen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, erforderlich!

.) nicht für automatisationsgestützte Entscheidungsfindung (Profiling) verwendet.

.) für die Zeit unserer geschäftlicher Beziehung und darüber hinaus auf die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert.

 

Alle verwendeten EDV- und Kommunikation Systeme sind, unter Berücksichtigung der uns zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten, durch technische und organisatorische Methoden gegen Zugriffe unbefugter Dritter gesichert.

 

Sie können

.) um Löschung Ihrer Daten im gesetzlichen Rahmen ersuchen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

.) sich um Auskunft, Berichtigung , Korrektur und Widerspruch gerne an uns wenden.

.) Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen.

 

Aktuell werden Ihre Daten/Kontaktdaten für die Kommunikation und Information zu unseren Produkten verwendet.

Wenn Sie weiterhin Informationen erhalten möchten, müssen Sie nichts unternehmen und Sie erlauben uns damit, weiterhin Ihre Kontaktdaten für die Versendung von Informationen gemäß aktuellem Telekommunikationsgesetz zu nutzen.

Selbstverständlich können Sie jederzeit die Erlaubnis für die Verarbeitung und Nutzung Ihrer Kontaktdaten zu Informationszwecken widerrufen. Hierfür senden Sie eine E-Mail an – office@wachau-automobile.at

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